Die Bestellung ist erst rechtskräftig nach schriftlicher Bestätigung an den Endbezieher oder an die
vermittelnde Firma.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle aus den Geschäften mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile, auch bei Verkäufen franko Bestimmungsstation,
als Erfüllungsort für Lieferung und für die Zahlung Laa an der Thaya.
Ebenfalls gilt als Gerichtsstand, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, Laa an der Thaya.
3. Preisstellung:
Falls
nicht anders am Auftrag angeführt, verstehen sich sämtliche Preise ab Werk. Wenn nichts Gegenteiliges vermerkt, sind alle von uns genannten Preise freibleibend. Als Preis gilt dann der jeweilige
Listenpreis unserer Erzeugnisse am Tag der Lieferung.
4. Zahlung:
Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, in bar ohne jeden Abzug sofort nach Fakturenerhalt zu erfolgen. Bis zur vollständigen
Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe der Zinsen für Wechseldarlehen bei der Ersten Bank Laa berechnet.
Vereinbarungen anderer
Zahlungsbedingungen bedürfen zu deren Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferwerkes.
Bei Kreditgeschäften, die über eine längere Laufzeit als 3 Monate nach Lieferung abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, nach Ablauf des bei der Lieferung ausgestellten Wechsels diesen durch einen Anschlußwechsel zu ersetzen.
Bei nicht rechtzeitiger Übersendung eines rechtsgültigen
Anschlußwechsels wird der kreditierte Betrag sofort fällig.